Gesetzbeschluss zur Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes (StVO) § 6 Absatz 4
Die Szene befürchtet, dass auf Grundlage der Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) § 6 Absatz 4 Sperrungen und Fahrverbote für Oldtimer und Motorräder aus Gründen des Lärmschutzes oder der Luftreinhaltung erlassen werden könnten, oder bestimmte Fahrzeuge insgesamt aus dem Verkehr gezogen werden könnten.
Nach der Einschätzung der ADAC Juristen können wir allerdings Entwarnung geben:
„Nach eingehender Prüfung können wir die Argumentation der Petition und die dargestellten Auswirkungen des neuen § 6 Absatz 4 StVG auf Oldtimer und andere Fahrzeuge nicht nachvollziehen. Hier werden ein Bestandsschutz im rein zulassungsrechtlichen Sinn und der im Verhaltensrecht durch die Petenten vermischt. Es geht ja nicht um die Frage, OB ein Fahrzeug weitergenutzt werden kann sondern vielmehr um das WIE und mögliche Einschränkungen bei der Nutzung. Ziel der Neufassung des § 6 StVG war, die bestehenden Rechtsgrundlagen neu zusammenzufassen und besser verständlich darzustellen. Dem trägt auch Absatz 4 des § 6 Rechnung. Eine Verschärfung der bisher schon möglichen Regelungen können wir dem nicht entnehmen.
Fazit: Es kommt aus Sicht des ADAC zu keiner Verschärfung."
Die Fragestellung wurde auch im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut eingehend diskutiert. Doch auch wenn das Verkehrsministerium und Mitglieder des Bundestages unsere Auffassung teilen, bleibt stets die Sorge, dass das Oldtimer-Fahren durch künftige Gesetzgebungen erschwert oder gar verhindert werden könnte. Selbstverständlich achten wir auf solche Entwicklungen und werden uns auch künftig dafür einsetzen, dass das Fahren mit historischen Fahrzeugen möglich bleibt. In diesem Zusammenhang möchten wir auf den Flyer Wir lieben Oldtimerhinweisen: Unsere historischen Fahrzeuge sind Automobiles Kulturgut. Oldtimer machen nur knapp 1 Prozent des gesamten Kfz-Bestandes aus. Mit der geringen Laufleistung von ca. 1.500 km pro Jahr liegen die Fahrleistungen aller Oldtimer im Promille Bereich verglichen mit den Fahrleistungen des gesamten Fahrzeugbestandes. Diese und weitere Fakten haben wir gemeinsam mit anderen deutschen Oldtimer-Verbänden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AGHF) in der Broschüre „Wir lieben Oldtimer“ zusammengefasst. Diese Zusammenstellung kann für Oldtimer-Besitzer hilfreich sein, um in einer manchmal aufgeheizten Diskussion sachliche Argumente für das Fahren unserer geliebten Oldtimer parat zu haben.